Der Brandsicherheitsdienst (BSD), ist eine erforderliche Maßnahme der Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen (z.B. in Versammlungsstätten oder auf Veranstaltungsflächen) vor, während und nach der Veranstaltung. Die Notwendigkeit sowie Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes (BSD)
wird durch die Stabsstelle Feuerwehr der Stadt Rodgau, nach Berücksichtigung aller Randbedingungen sowie auf der Grundlage nachfolgender Festlegungen, entschieden und angeordnet. Der Brandsicherheitsdienst besteht zumindest aus 2 Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Rodgau und wird bei Erfordernis um die materielle Komponente ergänzt.
Festlegung zu Anordnung:
Ein BSD ist dann notwendig, wenn unter anderem einer der unten genannten Punkte auf die geplante Veranstaltung zutrifft:
|
Es wird eine Besucherzahl von mehr als 200 Personen erwartet |
|
Es werden pyrotechnische Gegenstände engesetzt / abgebrannt |
|
Vorführungen mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor innerhalb von Versammlungsstätten / Versammlungsräume |
|
Es werden besonders brandgefährliche Gegenstände in die Versammlungsstätte / Versammlungsräume mit Eingebracht |
|
Abbrennen von Großfeuerwerk |
|
Wenn es für die Gefahrenabwehr erforderlich ist |
Versammlungsstätten, bauliche Anlagen und Veranstaltungsflächen im Stadtgebiet Rodgau, bei deren Nutzung ein BSD unter Berücksichtigung der vorhergenannten Punkte und nach Entscheidung der Stabsstelle Feuerwehr eingesetzt werden kann:
|
Bürgerhaus Dudenhofen |
|
Bürgerhaus Nieder Roden |
|
Bürgerhaus Weiskirchen |
|
Turn- und Mehrzweckhallen |
|
Aulen in Schulen |
|
Veranstaltungsflächen von Straßenfesten und Großveranstaltungen |
|
Bei Messen und Märkten sowie Volksfesten wird aufgrund der brandschutztechnischen Stellungnahme im Genehmigungsverfahren über die Gestellung eines BSD entschieden |