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Die Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren ist bundesweit vereinheitlicht und besteht neben verschiedenen Lehrgängen für spezielle Einsatzfunktionen aus dem regelmäßigen Übungsdienst, der von den Abteilungen der freiwilligen Feuerwehr überwiegend selbstständig organisiert und durchgeführt wird.

Bedeutung und persönliche Anforderungen

 
Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) regelt alle wesentlichen Dinge, die für die Feuerwehren von Bedeutung sind. Fünf Paragraphen widmen sich speziell den Freiwilligen Feuerwehren, in denen auch die Anforderungen an die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren festgelegt sind:
 

 
Die aktiven Angehörigen müssen den Anforderungen des Feuerwehrdien­stes geistig und körperlich gewachsen sein. Sie müssen das 17. Lebens­jahr vollendet und dürfen das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben. Diese Festlegung basiert auf der Tatsache, dass die Feuerwehrfrauen und -männer hochtechnisierte Maschinen und Geräte bedienen und zum Ein­satz bringen müssen. Hinzu kommt der Umgang mit modernen Nachrich­tenmitteln sowie Aufgaben im Chemie-, Strahlen- und Umweltschutz. Aufgrund der gestiegenen Gefahren durch Atemgifte beim Feuerwehrein­satz ist es unumgänglich, in erhöhtem Maße Atemschutzgeräte einzuset­zen. Da das Tragen dieser Geräte eine hohe körperliche Belastung dar­stellt, ist es erforderlich, dass jeder Feuerwehrangehörige von einem dazu autorisierten Arzt auf die Atemschutztauglichkeit hin untersucht wird. Man kann also feststellen, dass der Feuerwehrdienst ein gefahrvoller Dienst mit großen körperlichen und geistigen Anforderungen für jede Feu­erwehrfrau und jeden Feuerwehrmann ist und somit die genannte gesetzli­che Bestimmung zur Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr gerechtfertigt ist.

Ausbildungsrichtlinien

Auch ist gesetzlich festgelegt, dass der Innenmi­nister ermächtigt ist, unter anderem Vorschriften über die Ausbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren und Werkfeuerwehren zu erlassen. Aufgrund dieser Festlegung sind bisher mehrere Dienstvorschrif­ten erlassen worden.

Für Ausbildung und Einsatz

Es ist besonders erwähnenswert, dass diese Dienstvorschriften keine reinen Ausbildungsvorschriften sind, sondern auch für den Einsatzfall gelten. Es wurden lediglich Festlegungen getroffen, die für einen geordneten Einsatz der Feuerwehren und des Personals unbedingt erforderlich sind. So kann erreicht werden, dass eine zielgerichtete Ausbildung durchgeführt und die Feuerwehrangehörigen auf ihre Einsatztätigkeit vorbereitet wer­den können.
 

 
Die Ausbildung zur Feuerwehrfrau/zum Feuerwehrmann erstreckt sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Erst nach Abschluss der feuerwehr­technischen Grundausbildung darf ein Angehöriger der Freiwilligen Feuer­wehr zu Einsätzen herangezogen werden. Diese feuerwehrtechnische Grundausbildung umfasst zwei Ausbildungsab­schnitte. Zum einen den Grundausbildungslehrgang von insgesamt 70 Stunden und eine darauffolgende zweijährige Ausbildung bei der örtli­chen Feuerwehr. Die Grundausbildungslehrgänge werden im Kreis Offen­bach im Feuerwehrstützpunkt Hainburg/Klein-Krotzenburg durchgeführt.
Eine wertvolle Vorbereitung auf den Grundlehrgang können die Jugend­feuerwehren durch eine fundierte feuerwehrtechnische Ausbildung ihrer Mitglieder leisten.
An den Grundlehrgang schließt sich in der Regel der Atemschutzgeräte­trägerlehrgang an. Dieser Lehrgang wird im Feuerwehrstützpunkt Rödermark durchge­führt. Hier befindet sich die einzige Atemschutzübungsstrecke im Kreis Offenbach. Im Feuerwehrstützpunkt in Neu-Isenburg erfolgt die Ausbildung im Maschi­nistenlehrgang.Den Abschluss der Ausbildung auf Kreisebene bildet die Truppführerausbil­dung, die ebenfalls in Hainburg durchgeführt wird. Als Sonderausbildung wird im Kreis Offenbach zusätzlich die Ausbildung zum Führen einer Motorkettensäge angeboten. Die weiterführende Ausbildung zum Zugführer umfasst den Gruppenführer- und den Zugführer-Lehrgang, die an der Hessischen Lan­desfeuerwehrschule zu bsolvieren sind. Um dem Aufgabengebiet der Feuerwehren gerecht zu werden, wird noch eine Vielzahl von Sonderausbildungslehrgängen an der Landesfeuerwehr­schule angeboten.


Dies sind zum Beispiel:

Gerätewartelehrgang

Kreisausbilderlehrgänge

Feuerwehrtechnische Hilfsleistungslehrgänge

Chemieschutzlehrgang

Strahlenschutzlehrgang

Lehrgang Vorbeugender Brandschutz

Drehleitermaschinistenlehrgang

Bootsführerlehrgang

Aufgrund der Vielzahl der Lehrgänge kann es trotz aller Bestrebungen eines „Universalfeuerwehrmann“, die alle Fachgebiete gleichgut beherrschen, nicht geben.

Vielmehr wird es zunehmend so sein, dass die Angehörigen der Feuer­wehr, die selbstverständlich über eine umfassende Grundausbildung auf dem Gebiet der Brand- Bekämpfung und der Technischen Hilfeleistung ver­fügen, sich zunehmend spezialisieren müssen. Nur den Spezialisten für einzelne Sachgebiete ist es möglich, in ihrem Arbeitsbereich umfassend und tiefgehend informiert zu sein. Damit sind sie in der Lage, dieses Spezialwissen entsprechend aufbereitet an ihre Kameraden weiterzugeben.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Feuerwehren im Landkreis Offenbach ständig an der Aus- und Weiterbildung arbeiten. Neben der Schulung in den örtlichen Feuerwehren werden unter Feder­führung des Kreisfeuerwehrverbandes und der Abteilung Brand-, Katastro­phenschutz und Rettungsdienst des Kreises Offenbach, den Feuerwehren im Landkreis umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten. Ergänzt wird dieses Paket durch die Ausbildung an der Landesfeuer- Wehrschule in Kassel. Oberstes Ziel aller Bemühungen ist es, Leben zu retten und Schaden zu verhüten, also jederzeit einen reibungslosen und erfolgreichen Einsatz der Frauen und Männer aller Betriebs- und Freiwilligen Feuerwehren bei den unterschiedlichsten Schadenslagen zu gewährleisten.

 

 

 

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