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Grundsätzlich sind alle offenen Feuer anmeldepflichtig. Davon ausgeschlossen sind Grillfeuer, die zu üblichen Tageszeiten mit nicht übermäßiger Rauchentwicklung im privaten Bereich kontrolliert erzeugt werden.

Sollten Sie ein Lagerfeuer jedoch mit einer Rauchentwicklung oder starkem Feuerschein planen, müssen Sie dieses Feuer anmelden. Ein Verbrennen von gärtnerischen bzw. landwirtschaftlichen Abfällen ist nicht zulässig. Ein nicht angemeldetes Feuer kann schnell teuer werden. Wird auf Grund einer Rauchentwicklung die Feuerwehr alarmiert, muss der Verursacher dafür die Kosten tragen.

 

 

Deswegen müssen Sie immer den "Fachdienst 5 - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung" informieren und das Feuer anmelden.
 

Folgende Auflagen sind zu beachten:
 

Es darf nur unbehandeltes, abgelagertes Feuerholz verwendet werden.

Es ist verboten, Abfälle aller Art (auch gärtnerische) zu verbrennen. Dies erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

Es muss ständig eine erwachsene Aufsichtsperson anwesend sein.

Es müssen ausreichend Feuerlöschgeräte zur Verfügung stehen.

Die Höhe der Flammen darf ein Meter nicht überschreiten.

Zum Schutz der Kleintiere und Insekten sind die vorbereiteten Haufwerke umzusetzen.

Der Verbrennungsort ist so zu wählen, dass Bäume und andere höhere Pflanzen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Die Nachbarschaft ist mindestens drei Tage vor dem gepalnten Termin zu informieren.

Während des Lagerfeuers dürfen die Anwohner nicht durch Rauch- oder Geruchsbelästigung beeinträchtigt werden.

Brandbeschleuniger, wie z. B. Benzin, Öl, o. ä. sind nicht einzusetzen.

Bei Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuer unverzüglich zu löschen.

Der Verbrennungsort darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut vollständig erloschen sind. Das Erlöschen ist ebenfalls von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.

Angrenzende Gebäude und Einrichtungen, auch auf den Nachbargrundstücken, dürfen nicht gefährdet werden.

Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind dürfen keine Holzfeuer entzündet werden.

Hier können Sie das Formular (externer Link zur Stadt Rodgau) "Anzeige eines Lagerfeuers" herunterladen

 

 

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